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10.12.2020 13:00 Uhr Autor: PFRV AllgemeinCoronavirus – Auswirkungen auf den Pferdesport BaWü: Pferdesport bleibt mit Einschränkungen möglich
"Wir können weiter zu unseren Pferden gehen, um sie zu versorgen und zu bewegen. Trotzdem müssen wir uns so gut wie möglich an bestimmte Regeln halten, um uns und andere vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Dafür tragen auch wir als Pferdesportler eine gesellschaftliche Verantwortung." Das sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach. Er betont aber auch: „Wir müssen alles dafür tun, dass unsere Vereine und Betriebe weiter existieren können, und das können sie nur, wenn weiterhin Reitunterricht stattfindet. Dafür kämpfen wir.“
Nach Bekanntgabe der Beschlüsse der Bundeskanzlerin sowie Regierungschefs der Länder Ende Oktober sind im Wellenbrecher-Shutdown Ausnahmen für den Individualsport ausdrücklich vorgesehen. In der Zusammenfassung der "Landesweiten Maßnahmen zu Eindämmung der Corona-Pandemie" des Landes Baden-Württemberg vom 01.11.2020 wird "Sport auf weitläufigen Anlagen wie Golf- oder Tennisplätzen oder Reitanlagen erlaubt"! Die Landesregierung hat nach der Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung in Verbindung mit den häufigst gestellten Fragen eine Antwort nun noch mal konkretisiert - zum Nachteil der Pferdesportler:
! Kein kompletter Lockdown – es liegt an uns !"Reiten ist nur individualsportlich, das heißt alleine oder mit einer Person aus einem anderen Haushalt erlaubt. Gruppenunterricht ist nicht erlaubt. Für Ausritte gelten die Regelungen für Treffen und Ansammlungen im öffentlichen Raum. Weitläufige Reitanlagen im Freien dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden."
Dabei sollte die Corona-Warn-App auf jedem Handy installiert sein und im Infektionsfall aktiv genutzt werden! Wer sich über den Teillockdown beschwert, aber die vorhandenen Möglichkeiten nicht nutzt, Infektionsketten zu durchbrechen, beschwert sich zu unrecht !!
Zur Hallennutzung kann das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nur allgemeine Hinweise zur Auslegung der CoronaVO geben: Bei Zweifelsfragen ist das zuständige Ordnungsamt heranzuziehen, siehe dazu § 20 CoronaVO. "Sollte in diesem Zuge vor Ort festgestellt werden, dass eine Reithalle aufgrund der vor Ort zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer Sportanlage/-stätte im Freien gleichzusetzen ist, kann auch diese zeitgleich von mehreren individualsportlich aktiven Personen genutzt werden." Dabei sollte man sich auf einen offenen Brief beziehen, der am Mittwoch an die zuständigen Ministerien verschickt worden ist. Er ist unterzeichnet von Landesverbandspräsident Gerhard Ziegler sowie den drei Regionalpräsidenten Frank Reutter (Württemberg), Dr. Gerhard Klotz (Nordbaden) und Iris Keller (Südbaden). Darin finden die Verbandschefs klare Worte: "Tierwohl muss gewährleistet sein."
Die Veröffentlichung der Landesregierung BW zu Corona-Fragen findet ihr unter diesem Link. Die FN empfiehlt allen Pferdesportlern dringend, zu jeder Zeit den Mindestabstand von 1,5 Metern sowie die bekannten Hygieneregeln einzuhalten. Die Betreiber von Pferdesportanlagen/die Verantwortlichen in den Vereinen sollten unbedingt Hygienekonzepte aufstellen und dafür sorgen, dass die Anwesenheit aller Personen, dazu gehören auch Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, externe Reitlehrer und andere Dienstleister, auf der Anlage dokumentiert und abgestimmt wird, um Menschenansammlungen zu verhindern. Download der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport in der aktuell gültigen Fassung.
»»»»» Verhaltensregeln auf dem gesamten Gelände des Pforzheimer Reiterverein e.V. «««««
Zudem wird die FN die Stallbetreiber und Verantwortlichen in den Vereinen darin unterstützen, klare Regeln für ihren Betrieb/ihre Anlage aufzustellen – unter angemessener und verantwortungsvoller Berücksichtigung der Betriebsgröße, der vorhandenen Möglichkeiten (Ställe, Plätze, Hallen) sowie der Zahl der Einsteller. Die vorhandenen Möglichkeiten auf den Anlagen müssen also mit Vernunft und Augenmaß so gut wie möglich ausgeschöpft werden. Es geht darum, die Betreuung der Pferde durch die Besitzer oder von ihnen beauftragte Personen sowie Training und Unterricht auch mit externen Trainern zu ermöglichen.
Die Corona-Lage ist bekanntermaßen dynamisch und die unterschiedlichen Vorgaben von Bund und Ländern verändern sich schnell. Deshalb unterliegen die betreffenden Dokumente einem ständigen Anpassungsprozess. Alle Leitfäden, Handlungsempfehlungen und eine Checkliste zur Organisation, Durchführung von Turnieren und anderen Vereinsaktivitäten in der Wintersaison stehen unter pferd-aktuell.de/coronavirus zum Download bereit - Stand: 26.11.2020. Alle aktuell von der Landeskommission (LK Baden-Württemberg) genehmigten Ausschreibungen findet ihr online auf reiterjournal.com. Weiterhin informiert das 'Reiterjournal' unter diesem Link über Aktuelles zu Corona.
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